ANHANG XIIIa VO (EG) 2008/889
Abschnitt 1
Ökologische/biologische Produktion von Salmoniden in Süßwasser: Forelle (Salmo trutta) – Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) – Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) – Lachs (Salmo salar) – Seesaibling (Salvelinus alpinus) – Äsche (Thymallus thymallus) – Amerikanischer Seesaibling (Salvelinus namaycush) – Huchen (Hucho hucho)Produktionssystem | Die Produktion muss in offenen Systemen erfolgen. Die Wasserwechselrate muss eine Sauerstoffsättigung von mindestens 60 % bewirken, auf die Bedürfnisse der Tiere abgestimmt sein und einen ausreichenden Abfluss des Haltungswassers sicherstellen. |
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Maximale Besatzdichte | andere als die nachstehend genannten Salmoniden: unter 15 kg/m3 Lachs: 20 kg/m3 Bachforelle und Regenbogenforelle: 25 kg/m3 Seesaibling 25 kg/m3 |
Abschnitt 2
Ökologische/biologische Produktion von Salmoniden im Meer: Lachs (Salmo salar), Forelle (Salmo trutta) – Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)Maximale Besatzdichte | 10 kg/m3 in Netzgehegen |
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Abschnitt 3
Ökologische/biologische Produktion von Kabeljau (Gadus morhua) und anderen Dorschfischen (Gadidae), Seebarsch (Dicentrarchus labrax), Goldbrassen (Sparus aurata), Adlerfisch (Argyrosomus regius), Steinbutt (Psetta maxima [= Scopthalmus maximus]), Gemeinen Meerbrassen (Pagrus pagrus[=Sparus pagrus]), Rotem Trommler (Sciaenops ocellatus) und anderen Meerbrassen (Sparidae) sowie Kaninchenfischen (Siganus spp)Produktionssystem | Haltungssysteme im offenen Meer (Netzgehege/Netzkäfige), mit geringer Meeresströmung für ein optimales Wohlbefinden der Fische, oder in offenen Haltungssystemen an Land |
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Maximale Besatzdichte | andere Arten als Steinbutt: 15 kg/m3 Steinbutt: 25 kg/m2 |
Abschnitt 4
Ökologische/biologische Produktion von Seebarschen, Goldbrassen, Adlerfischen, Meeräschen (Liza, Mugil) und Aal (Anguilla spp) in Erdteichen in Gezeitenbereichen und LagunenHaltungssystem | Ehemalige Salzbecken, die in Produktionseinheiten für Aquakultur umgewandelt wurden, und ähnliche Erdteiche in Gezeitenbereichen |
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Produktionssystem | Es muss ein ausreichender Wasseraustausch stattfinden, um das Wohlergehen der betreffenden Art(en) zu gewährleisten. Mindestens 50 % der Dämme müssen mit Pflanzen bewachsen sein. Absetzteiche mit Feuchtbiotop sind vorgeschrieben. |
Maximale Besatzdichte | 4 kg/m3 |
Abschnitt 5
Ökologische/biologische Produktion von Stören (Acipenseridae) in SüßwasserProduktionssystem | Die Wasserströmung in jeder Haltungseinheit muss den physiologischen Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Das ablaufende Wasser muss eine äquivalente Qualität aufweisen wie das zulaufende Wasser. |
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Maximale Besatzdichte | 30 kg/m3 |
Abschnitt 6
Ökologische/biologische Fischproduktion in Binnengewässern Karpfenfische (Cyprinidae) und andere vergesellschaftete Arten in Polykultur, einschließlich Barsch, Hecht, Wels, Fellchen, StörProduktionssystem | In Fischteichen, die in regelmäßigen Abständen vollständig abgelassen werden, und in Seen. Seen müssen ausschließlich der ökologischen/biologischen Erzeugung dienen, einschließlich Ackerbau in ihren trocken liegenden Bereichen. Der Abfischbereich muss einen Frischwasserzufluss haben und so groß sein, dass die Tiere in ihrem Wohlbefinden nicht beeinträchtigt sind. Die Fische werden nach der Ernte in frischem Wasser gehältert. Eine organische und mineralische Düngung der Teiche und Seen in Übereinstimmung mit Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit einer Höchstgabe von 20 kg Stickstoff/ha ist zulässig. Der Einsatz chemisch-synthetischer Mittel zur Kontrolle des Pflanzenwuchses in den Produktionsgewässern ist verboten. Streifen mit natürlicher Vegetation um die Binnengewässeranlagen herum dienen als Pufferzonen zu angrenzenden Flächen, die nicht nach den Vorgaben ökologischer/biologischer Produktion bewirtschaftet werden. Bei Polykultur in Abwachsteichen muss den Bedürfnissen aller Besatzarten gleichermaßen Rechnung getragen werden. |
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Ertrag | Die Gesamtproduktion ist auf 1500 kg Fisch (alle Arten) pro Hektar und Jahr begrenzt. |
Abschnitt 7
Ökologische/biologische Produktion von Geißelgarnelen (Penaeidae) und Süßwassergarnelen (Macrobrachium spp)Einrichtung von Produktionseinheiten | Ansiedlung in Gebieten mit unfruchtbaren Lehmböden, um die Umweltbelastung durch den Teichbau auf ein Mindestmaß zu beschränken. Teichbau mit dem vorhandenen Lehm. Die Zerstörung von Mangrovenbeständen ist nicht erlaubt. |
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Umstellungszeit | Sechs Monate je Teich entsprechend der üblichen Lebensspanne von Garnelen in Aquakultur |
Herkunft der Elterntiere | Mindestens die Hälfte der Elterntiere muss nach drei Jahren Betrieb der Anlage aus Nachzucht stammen. Der restliche Elternbestand muss von pathogenfreien Wildbeständen aus nachhaltiger Fischerei stammen. Die erste und zweite Generation muss vor Einsetzen in die Anlagen einem Screening unterzogen werden. |
Entfernen von Augenstielen | ist verboten |
Maximale Besatzdichten und Produktionsmengen | Anzucht: höchstens 22 Postlarven/m2 Maximale Haltungsdichte: 240 g/m2 |
Abschnitt 7a
Ökologische/biologische Produktion von Flusskrebsen: Betroffene Arten: Astacus astacus, Pacifastacus leniusculus.Maximale Besatzdichte: | Bei kleinen Krebsen (< 20 mm): 100 Tiere pro m2. Bei mittelgroßen Krebsen (20-50 mm): 30 Tiere pro m2. Bei erwachsenen Krebsen (> 50 mm): 10 Tiere pro m2, sofern geeignete Verstecke zur Verfügung stehen. |
Abschnitt 8
Weichtiere und StachelhäuterProduktionssysteme | Leinen, Flöße, Kultivierung am Meeresboden, Netzsäcke, Käfige, Kästen, Laternennetze, Muschelpfähle und andere Haltungssysteme. Bei der Miesmuschelproduktion an Flößen wird maximal ein Seil pro Quadratmeter Oberfläche ins Wasser gehängt. Die Seile sind höchstens 20 Meter lang. Ein Ausdünnen der Seile im Laufe des Produktionszyklus ist nicht zulässig, aber die Seile dürfen - wenn die anfängliche Besatzdichte nicht erhöht wird – unterteilt werden. |
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Abschnitt 9
Tropische Süßwasserfische: Milchfisch (Chanos chanos), Buntbarsche (Oreochromis sp.), Haiwelse (Pangasius sp.)Produktionssysteme | Teiche und Netzkäfige |
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Maximale Besatzdichte | Haiwelse: 10 kg/m3 Buntbarsche: 20 kg/m3 |
Abschnitt 10
Andere Aquakulturtiere: keine© Europäische Union 1998-2021
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