ANHANG XIIIb VO (EG) 2008/889
Bereiche, die die zuständige nationale Behörde bei den Daten über die ökologische/biologische Produktion gemäß Artikel 92f abdecken muss
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1.
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Informationen über die für ökologische/biologische Produktion zuständige Behörde:
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Welche Stelle fungiert als zuständige Behörde?
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Der zuständigen Behörde zur Verfügung stehende Mittel.
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Beschreibung der von der zuständigen Behörde durchgeführten Überprüfungen (wie und durch wen?).
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Schriftliches Verfahren der zuständigen Behörde.
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2.
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Beschreibung des Kontrollsystems für die ökologische/biologische Produktion
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System der Kontrollstellen und/oder Kontrollbehörden.
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Dem Kontrollsystem unterliegende eingetragene Unternehmer — Mindestanzahl der jährlichen Inspektionsbesuche.
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Wie wird der risikobasierte Ansatz angewendet?
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3.
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Informationen über Kontrollstellen/Kontrollbehörden
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Liste der Kontrollstellen/Kontrollbehörden.
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Den Kontrollstellen übertragene/den Kontrollbehörden zugewiesene Aufgaben.
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Überwachung von Kontrollstellen, denen Kontrollaufgaben übertragen wurden (wie und durch wen?).
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Koordinierung von Tätigkeiten im Falle mehrerer Kontrollstellen/Kontrollbehörden.
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Schulung des die Kontrollen durchführenden Personals.
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Angekündigte/unangekündigte Inspektionen und Besuche.
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