ANHANG XIIIb VO (EG) 2008/889

Bereiche, die die zuständige nationale Behörde bei den Daten über die ökologische/biologische Produktion gemäß Artikel 92f abdecken muss

1.
Informationen über die für ökologische/biologische Produktion zuständige Behörde:

Welche Stelle fungiert als zuständige Behörde?

Der zuständigen Behörde zur Verfügung stehende Mittel.

Beschreibung der von der zuständigen Behörde durchgeführten Überprüfungen (wie und durch wen?).

Schriftliches Verfahren der zuständigen Behörde.

2.
Beschreibung des Kontrollsystems für die ökologische/biologische Produktion

System der Kontrollstellen und/oder Kontrollbehörden.

Dem Kontrollsystem unterliegende eingetragene Unternehmer — Mindestanzahl der jährlichen Inspektionsbesuche.

Wie wird der risikobasierte Ansatz angewendet?

3.
Informationen über Kontrollstellen/Kontrollbehörden

Liste der Kontrollstellen/Kontrollbehörden.

Den Kontrollstellen übertragene/den Kontrollbehörden zugewiesene Aufgaben.

Überwachung von Kontrollstellen, denen Kontrollaufgaben übertragen wurden (wie und durch wen?).

Koordinierung von Tätigkeiten im Falle mehrerer Kontrollstellen/Kontrollbehörden.

Schulung des die Kontrollen durchführenden Personals.

Angekündigte/unangekündigte Inspektionen und Besuche.

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