Artikel 21 VO (EG) 2009/1005

Liste von Produkten und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten oder benötigen

Spätestens bis zum 1. Januar 2010 stellt die Kommission als Anhaltspunkt für die Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine Liste von Produkten und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten könnten oder benötigen könnten, mit den dazugehörigen Codes der Kombinierten Nomenklatur zur Verfügung.

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