ANHANG VI VO (EG) 2009/1005

KRITISCHE VERWENDUNGSZWECKE VON HALONEN

Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Definitionen:
1. „Stichtag” :
das Datum, ab dem Halone für Feuerlöscher oder Brandschutzeinrichtungen in neuen Ausrüstungen und Anlagen für die betreffende Anwendung nicht mehr verwendet werden dürfen.
2. „Neue Ausrüstungen” :

Ausrüstungen, für die bis zum Stichtag keines der folgenden Ereignisse eingetreten ist:

a)
Unterzeichung des betreffenden Beschaffungs- oder Entwicklungsvertrags;
b)
Beantragung der Typgenehmigung oder -zertifizierung bei der zuständigen Regulierungsbehörde. Die Beantragung der Typzertifizierung für Luftfahrzeuge bezieht sich auf die Beantragung einer neuen Typzertifizierung.
3. „Neue Anlagen” :

Anlagen, für die bis zum Stichtag keines der folgenden Ereignisse eingetreten ist:

a)
Unterzeichnung des betreffenden Entwicklungsvertrags;
b)
Beantragung der Planungsgenehmigung bei der zuständigen Regulierungsbehörde.
4. „Endtermin” :
das Datum, ab dem Halone für die betreffende Anwendung nicht mehr verwendet werden dürfen, und das Datum, bis zu dem Feuerlöscher oder Brandschutzeinrichtungen mit Halonen außer Betrieb genommen werden müssen.
5. „Inertisierung” :
die Verhinderung der Entzündung einer feuer- oder explosionsgefährlichen Atmosphäre durch Zugabe von hemmenden oder verdünnenden Stoffen.
6. „Frachtschiff” :
ein Schiff, das — nach der Definition dieser Begriffe im Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea — SOLAS) — kein Fahrgastschiff ist, ein Bruttogewicht von mehr als 500 Tonnen hat und Auslandfahrten unternimmt. Nach dem SOLAS-Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck „Fahrgastschiff” ein Schiff, das mehr als zwölf Fahrgäste befördert, und der Ausdruck „Auslandfahrt” eine Reise von einem Staat, auf den das Übereinkommen Anwendung findet, nach einem Hafen außerhalb dieses Staates oder umgekehrt.
7. „Normalerweise besetzter Raum” :
ein geschützter Raum, in dem sich immer oder fast immer Personen aufhalten müssen, damit die Ausrüstung oder Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Bei militärischen Anwendungen sollte für die Besetzung des geschützten Raums der Status gelten, der in einem Kampf gelten würde.
8. „Normalerweise unbesetzter Raum” :
ein geschützter Raum, der nur für begrenzte Zeiträume, insbesondere für Wartungsarbeiten, besetzt ist und in dem für den ordnungsgemäßen Betrieb der Ausrüstung oder Anlage keine ständige Anwesenheit von Personen erforderlich ist.
KRITISCHE VERWENDUNGSZWECKE VON HALONEN
Anwendung

Stichtag

(31. Dezember des genannten Jahrs)

Endtermin

(31. Dezember des genannten Jahrs)

Kategorie der Ausrüstung oder AnlageZweckArt des FeuerlöschsystemsHalon-Typ
1.
In militärischen Landfahrzeugen
1.1.
Zum Schutz von Motorräumen
Fest installiertes System

1301

1211

2402

20102035
1.2.
Zum Schutz von Mannschaftsräumen
Fest installiertes System

1301

2402

20112040
1.3.
Zum Schutz von Mannschaftsräumen
Tragbarer Feuerlöscher

1301

1211

20112020
2.
Auf militärischen Überwasserschiffen
2.1.
Zum Schutz von normalerweise besetzten Maschinenräumen
Fest installiertes System

1301

2402

20102040
2.2.
Zum Schutz von normalerweise unbesetzten Maschinenräumen
Fest installiertes System

1301

1211

2402

20102035
2.3.
Zum Schutz von normalerweise unbesetzten Räumen mit elektrischen Schaltanlagen
Fest installiertes System

1301

1211

20102030
2.4.
Zum Schutz von Befehlszentralen
Fest installiertes System130120102030
2.5.
Zum Schutz von Treibstoffpumpenräumen
Fest installiertes System130120102030
2.6.
Zum Schutz von Räumen, in denen brennbare Flüssigkeiten gelagert werden
Fest installiertes System

1301

1211

2402

20102030
2.7.
Zum Schutz von Luftfahrzeugen in Hangars und Wartungsbereichen
Tragbarer Feuerlöscher

1301

1211

20102016
3.
In militärischen Unterseebooten
3.1.
Zum Schutz von Maschinenräumen
Fest installiertes System130120102040
3.2.
Zum Schutz von Befehlszentralen
Fest installiertes System130120102040
3.3.
Zum Schutz von Dieselgeneratorräumen
Fest installiertes System130120102040
3.4.
Zum Schutz von Räumen mit elektrischen Schaltanlagen
Fest installiertes System130120102040
4.
In Luftfahrzeugen
4.1.
Zum Schutz von normalerweise unbesetzten Frachträumen
Fest installiertes System

1301

1211

2402

20182040
4.2.
Zum Schutz von Kabinen und Mannschaftsräumen
Tragbarer Feuerlöscher

1211

2402

20142025
4.3.
Zum Schutz von Triebwerksgondeln und Hilfsaggregaten
Fest installiertes System

1301

1211

2402

20142040
4.4.
Zur Inertisierung von Treibstofftanks
Fest installiertes System

1301

2402

20112040
4.5.
Zum Schutz von Sanitätsbehältern
Fest installiertes System

1301

1211

2402

20112020
4.6.
Zum Schutz von Trockenbuchten (dry bays)
Fest installiertes System

1301

1211

2402

20112040
5.
In Öl- und Petrochemieanlagen
5.1.
Zum Schutz von Räumen, in denen entzündliche Flüssigkeiten oder Gase freigesetzt werden könnten
Fest installiertes System

1301

2402

20102010
6.
Auf kommerziellen Frachtschiffen
6.1.
Zur Inertisierung von normalerweise besetzten Räumen, in denen entzündliche Flüssigkeiten oder Gase freigesetzt werden könnten
Fest installiertes System

1301

2402

19942016
7.
In landgestützten Befehls- und Kommunikationsanlagen mit wesentlicher Bedeutung für die nationale Sicherheit
7.1.
Zum Schutz von normalerweise besetzten Räumen
Fest installiertes System

1301

2402

20102025
7.2.
Zum Schutz von normalerweise besetzten Räumen
Tragbarer Feuerlöscher121120102013
7.3.
Zum Schutz von normalerweise unbesetzten Räumen
Fest installiertes System

1301

2402

20102020
8.
Auf Flughäfen und Landeplätzen
8.1.
Für Flugfeldlöschfahrzeuge
Tragbarer Feuerlöscher121120102016
8.2.
Zum Schutz von Luftfahrzeugen in Hangars und Wartungsbereichen
Tragbarer Feuerlöscher121120102016
9.
In Kernkraftwerken und Kernforschungsanlagen
9.1.
Zum Schutz von Räumen, in denen das Risiko einer Dispersion radioaktiver Stoffe minimiert werden muss
Fest installiertes System130120102020
10.
Im Ärmelkanaltunnel
10.1.
Zum Schutz der technischen Einrichtungen
Fest installiertes System130120102016
10.2.
Zum Schutz von Triebwagen und Wagons der Shuttle-Züge im Ärmelkanaltunnel
Fest installiertes System130120102020
11.
Sonstige
11.1.
Für den Ersteinsatz von Löschmannschaften, sofern zur Eigensicherung erforderlich
Tragbarer Feuerlöscher121120102013
11.2.
Für Militär- und Polizeipersonal zum Schutz von Personen
Tragbarer Feuerlöscher121120102013

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