Artikel 23a VO (EG) 2009/1060
Ausübung der in den Artikeln 23b bis 23d genannten Befugnisse
Die der ESMA oder Bediensteten der ESMA oder sonstigen von ihr bevollmächtigten Personen nach den Artikeln 23b bis 23d übertragenen Befugnisse dürfen nicht genutzt werden, um die Offenlegung von Informationen oder Unterlagen zu verlangen, die einem Rechtsprivileg unterliegen.
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