Artikel 41 VO (EG) 2009/1060

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Datum ihres Inkrafttretens. Abweichend davon

gilt Artikel 4 Absatz 1 ab dem 7. Dezember 2010 und

gelten Artikel 4 Absatz 3 Buchstaben f, g und h ab dem 7. Juni 2011.

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