Artikel 14 VO (EG) 2009/1121
Mischung von Getreide und Eiweißpflanzen
In Regionen, in denen Eiweißpflanzen traditionell in Mischung mit Getreide ausgesät werden, wird die Prämie für Eiweißpflanzen auf Antrag des Betriebsinhabers gezahlt, sofern dieser zur Überzeugung der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats nachweist, dass die Mischung überwiegend aus Eiweißpflanzen besteht.
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