Artikel 25 VO (EG) 2009/1121

Zulassung der Sorten für die Aussaat

Die Mitgliedstaaten lassen die im „Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten” aufgeführten Sorten zu, die dem Marktbedarf entsprechen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.