Artikel 51 VO (EG) 2009/1121

Gewährung der Prämie

Für Tiere, die aufgrund der Anwendung der anteilmäßigen Kürzung gemäß Artikel 110 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 von der Sonderprämienregelung ausgeschlossen wurden, darf für die betreffende Altersklasse kein Antrag mehr gestellt werden, da sie so behandelt werden, als ob für sie eine Prämie gewährt worden wäre.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.