Artikel 51 VO (EG) 2009/1121
Gewährung der Prämie
Für Tiere, die aufgrund der Anwendung der anteilmäßigen Kürzung gemäß Artikel 110 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 von der Sonderprämienregelung ausgeschlossen wurden, darf für die betreffende Altersklasse kein Antrag mehr gestellt werden, da sie so behandelt werden, als ob für sie eine Prämie gewährt worden wäre.
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