Artikel 63 VO (EG) 2009/1121

Durchschnittliche Milchleistung

Die durchschnittliche Milchleistung wird anhand der in Anhang V angegebenen Durchschnittsleistungen berechnet. Der Mitgliedstaat kann für diese Berechnung jedoch ein vom Mitgliedstaat anerkanntes Dokument benutzen, in dem die durchschnittliche Milchleistung des Milchkuhbestands des betreffenden Betriebsinhabers bescheinigt ist.

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