Artikel 96 VO (EG) 2009/1121

Aufhebung

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 wird ab 1. Januar 2010 aufgehoben.

Sie gilt jedoch weiterhin für Beihilfeanträge in Bezug auf das Prämienjahr 2009 und vorhergehende Prämienjahre.

(2) Verweise auf die Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung nach der Entsprechungstabelle in Anhang IX.

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