Artikel 70 VO (EG) 2009/1224
Überwachung von Preis- und Interventionsregelungen
Die Mitgliedstaaten nehmen Überprüfungen im Zusammenhang mit Preis- und Interventionsregelungen vor, insbesondere in Bezug auf
- a)
- die Rücknahme von Erzeugnissen vom Markt zu anderen Zwecken als dem menschlichen Verzehr;
- b)
- Übertragungen zur Stabilisierung, Lagerung und/oder Verarbeitung vom Markt genommener Erzeugnisse;
- c)
- private Lagerhaltung von auf See tiefgefrorenen Erzeugnissen;
- d)
- Ausgleichsentschädigungen für Thunfisch für die Verarbeitungsindustrie.
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