Artikel 70 VO (EG) 2009/1224

Überwachung von Preis- und Interventionsregelungen

Die Mitgliedstaaten nehmen Überprüfungen im Zusammenhang mit Preis- und Interventionsregelungen vor, insbesondere in Bezug auf

a)
die Rücknahme von Erzeugnissen vom Markt zu anderen Zwecken als dem menschlichen Verzehr;
b)
Übertragungen zur Stabilisierung, Lagerung und/oder Verarbeitung vom Markt genommener Erzeugnisse;
c)
private Lagerhaltung von auf See tiefgefrorenen Erzeugnissen;
d)
Ausgleichsentschädigungen für Thunfisch für die Verarbeitungsindustrie.

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