ANHANG V VO (EG) 2009/206
Durchsetzung der Vorschriften zur Einfuhr für den persönlichen Verbrauch bestimmter Mengen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Gemeinschaft Ergebnisse in Zahlen
Die ausgefüllte Tabelle ist der Europäischen Kommission spätestens bis zum 1. Mai des unmittelbar auf den jährlichen Berichtszeitraum folgenden Jahres vorzulegen.
Der Berichtszeitraum wird auf die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember jedes Jahres festgesetzt.
Die Europäische Kommission stellt die Informationen zusammen und veröffentlicht auf folgender Website eine Zusammenfassung:
http://ec.europa.eu/food/animal/animalproducts/personal_imports/index_en.htm
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