Artikel 25 VO (EG) 2009/223
Daten aus öffentlichen Quellen
Daten aus Quellen, die der Öffentlichkeit rechtmäßig zugänglich sind und die nach nationalem Recht öffentlich zugänglich bleiben, gelten für den Zweck der Verbreitung der aus diesen Daten gewonnenen Statistiken nicht als vertraulich.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.