ANHANG II VO (EG) 2009/245

Erfasste technische Parameter und Begriffsbestimmungen für die Anhänge I und III bis VII

1.
TECHNISCHE PARAMETER FÜR ÖKODESIGN-ANFORDERUNGEN

Für die Feststellung und Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung sind die unten stehenden Parameter durch zuverlässige, genaue und reproduzierbare Messverfahren zu ermitteln, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
a)
die „Lichtausbeute einer Strahlenquelle” , der „Lichtquellenwirkungsgrad” oder der „Lampenwirkungsgrad” (ηQuelle), das heißt der Quotient aus dem ausgesendeten Lichtstrom (Ф) und der von der Quelle aufgenommenen Leistung (PQuelle). ηQuelle = Ф / PQuelle. Einheit: lm/W; die Leistungsaufnahme von Nebenverbrauchern wie Vorschaltgeräten ist in der Leistungsaufnahme der Quelle nicht berücksichtigt;
b)
der „Lampenlichtstromerhalt” (Lamp Lumen Maintenance Factor, LLMF), das heißt das Verhältnis zwischen dem von der Lampe zu einem gegebenen Zeitpunkt ihrer Lebensspanne ausgesendeten Lichtstrom und ihrem ursprünglichen Lichtstrom;

Für die Zwecke der Tabelle 6 in Anhang III ist der LSF im Hochfrequenzbetriebsmodus mit einem Schaltzyklus von 11h/1h zu messen.

c)
der „Lampenüberlebensfaktor” (Lamp Survival Factor, LSF), das heißt der Anteil der zu einem gegebenen Zeitpunkt unter bestimmten Bedingungen und bei bestimmter Schaltfrequenz noch funktionierenden Lampen an der Gesamtzahl der Lampen;
d)
der „Wirkungsgrad des Vorschaltgeräts” (ηVorschalt), das heißt das Verhältnis zwischen der Lampenleistung (Ausgangsleistung des Vorschaltgeräts) und der Eingangsleistung des Vorschaltgerätstromkreises, wobei eventuelle Sensoren, Netzwerkverbindungen und andere Nebenverbraucher abgeklemmt sind;
e)
die „Farbart” , das heißt die durch seine Farbwertanteile oder seine dominante oder komplementäre Wellenlänge und Reinheit gemeinsam definierte Eigenschaft eines Farbreizes;
f)
der „Lichtstrom” , das heißt eine vom Strahlungsfluss (Strahlungsleistung) durch Bewertung der Strahlung entsprechend der spektralen Empfindlichkeit des menschlichen Auges abgeleitete Menge;
g)
die „ähnliche Farbtemperatur” (Tc [K]), das heißt die Temperatur eines Planckschen Strahlers (schwarzer Körper), dessen wahrgenommene Farbe der eines gegebenen Farbreizes bei derselben Helligkeit und unter festgelegten Betrachtungsbedingungen am nächsten kommt;
h)
die „Farbwiedergabe” (Ra), das heißt die Wirkung einer Lichtart auf das farbliche Aussehen von Gegenständen durch bewussten oder unterbewussten Vergleich mit ihrem farblichen Aussehen bei einer Bezugslichtart;
i)
die „spezifische effektive UV-Strahlung” , das heißt die effektive Stärke der UV-Strahlung der Lampe, bezogen auf ihren Lichtstrom (Einheit: mW/klm);
j)
der „Schutzgrad” , das heißt ein Kodierungssystem, das anzeigt, in welchem Maße ein Gehäuse Schutz gegen das Eindringen von Staub, Fremdkörpern und Feuchtigkeit bietet und zusätzliche Informationen zu diesem Schutz liefert.

2.
TECHNISCHE PARAMETER FÜR UNVERBINDLICHE REFERENZWERTE

a)
„Quecksilbergehalt der Lampe” , das heißt die Menge des in der Lampe enthaltenen Quecksilbers;
b)
„Leuchtenlichtstromerhalt” (Luminaire Maintenance Factor, LMF), das heißt das Verhältnis zwischen dem Betriebswirkungsgrad einer Leuchte zu einem gegebenen Zeitpunkt und ihrem ursprünglichen Betriebswirkungsgrad;
c)
„Beleuchtungswirkungsgrad” (Utilization Factor, UF) einer Anlage für eine Bezugsfläche, das heißt das Verhältnis zwischen dem Lichtstrom, der auf die Bezugsfläche trifft, und der Summe der Gesamtlichtströme aller Lampen der Anlage.

3.
Begriffsbestimmungen

a)
„Gebündelte Lichtquelle” (Directional Light Source, DLS) bezeichnet eine Lichtquelle, die mindestens 80 % ihrer Lichtleistung in einem Raumwinkel von π sr (entspricht einem Kegel mit einem Winkel von 120 °C) ausstrahlt.
b)
„Weißlichtquelle” bezeichnet eine Lichtquelle, deren Farbwertanteile folgende Anforderungen erfüllen:

0,270 < x < 0,530

– 2,3172 x2 + 2,3653 x – 0,2199 < y < – 2,3172 x2 + 2,3653 x – 0,1595.

c)
Ein „Bemessungswert” bezeichnet einen Zahlenwert für eine Eigenschaft eines Produkts unter in dieser Verordnung oder in geltenden Normen festgelegten Betriebsbedingungen. Sofern nichts anderes angegeben ist, sind alle Grenzwerte für Produktparameter in Bemessungswerten ausgedrückt.
d)
Ein „nominaler” Wert oder „Nennwert” bezeichnet einen ungefähren Zahlenwert zur Bezeichnung oder Identifizierung eines Produkts.
e)
„Lichtverschmutzung” bezeichnet die Summe aller nachteiligen Auswirkungen von Kunstlicht auf die Umwelt einschließlich der Auswirkung von Abfalllicht.
f)
„Abfalllicht” bezeichnet den Teil des Lichts einer Beleuchtungsanlage, der nicht dem bestimmungsgemäßen Zweck dient. Dazu gehört:

Licht, das nicht in das zu beleuchtende Gebiet fällt,

diffuses Licht in der Nachbarschaft der Beleuchtungsanlage,

die Lichtglocke, das heißt die Aufhellung des Nachthimmels aufgrund direkter und indirekter Reflexion von (sichtbarer und nicht sichtbarer) Strahlung, die durch die Bestandteile der Atmosphäre (Gasmoleküle, Aerosole und Partikel) in Beobachtungsrichtung zerstreut wird.

g)
„Zugeordneter Wirkungsgrad des Vorschaltgeräts” (Efficiency Base ballast, EBb) bezeichnet das Verhältnis zwischen der Bemessungsleistung der Lampe (PLampe) und dem Wirkungsgrad des Vorschaltgeräts.

Bei Vorschaltgeräten für Ein- oder Zweisockel-Leuchtstofflampen (LL) wird der EBbLL wie folgt festgelegt:

    Wenn PLampe ≤ 5 W: EBbLL = 0,71.

    Wenn 5 W < PLampe < 100 W: EBbLL = PLampe/(2*sqrt(PLampe/36)+38/36*PLampe +1).

    Wenn PLampe ≥ 100 W: EBbLL = 0,91.

h)
„Zweite Lampenhülle” bezeichnet eine zweite äußere Umhüllung der Lampe, die für die Lichtproduktion nicht erforderlich ist, zum Beispiel eine äußere Hülse, die beim Zerbrechen der Lampe ein Austreten von Quecksilber und Glas in die Umwelt verhindern soll. Die Schutzglaskolben von Hochdruckentladungslampen gelten nicht als Lampenhülle.
i)
„Lichtquellensteuergerät” bezeichnet ein Bauteil oder mehrere Bauteile zwischen der Stromversorgung und einer oder mehreren Lichtquelle(n), das/die zur Umwandlung der Versorgungsspannung, zur Strombegrenzung der Lampe(n) auf den erforderlichen Wert, zur Bereitstellung der Zündspannung und des Vorheizstroms, zur Verhütung eines Kaltstarts, zur Korrektur des Leistungsfaktors oder zur Verringerung der Funkstörung dienen kann/können. Lichtquellensteuergeräte sind zum Beispiel Vorschaltgeräte, Konverter und Transformatoren für Halogenlampen sowie Treiber für Leuchtdioden (LEDs).
j)
„Hochdruck-Quecksilber(dampf)lampe” bezeichnet eine Hochdruckentladungs-lampe, in der der größte Teil des Lichtes direkt oder indirekt durch strahlendes Quecksilber erzeugt wird, das bei einem Partialdruck von über 100 Kilopascal aktiv ist.
k)
„Hochdruck-Natrium(dampf)lampe” bezeichnet eine Hochdruckentladungslampe, in der das Licht größtenteils durch strahlenden Natriumdampf erzeugt wird, der bei einem Partialdruck von etwa 10 Kilopascal aktiv ist.
l)
„Metallhalogenidlampe” bezeichnet eine Hochdruckentladungslampe, in der Licht durch ein strahlendes Gemisch aus Metalldampf, Metallhalogeniden und den Produkten aus der Dissoziation von Metallhalogeniden erzeugt wird.
m)
„Elektronisches oder Hochfrequenz-Vorschaltgerät” bezeichnet ein mit Netzspannung betriebenes Wechselstrom-Netzteil einschließlich Stabilisierungselementen zum Einschalten und zum, normalerweise hochfrequenten, Betrieb einer oder mehrer röhrenförmiger Leuchtstofflampen.
n)
„Klarglaslampe” bezeichnet eine Hochdruckentladungslampe mit durchsichtiger Außenhülle oder durchsichtigem Außenrohr, in der die lichterzeugende Bogenentladungsröhre klar sichtbar ist.
o)
„Mischlichtlampe” bezeichnet eine Lampe, die im gleichen Kolben in Reihe geschaltet eine Quecksilberdampflampe und eine Glühwendel enthält.

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