Artikel 5 VO (EG) 2009/25

Zusätzliche statistische Berichtsanforderungen für Kreditverbriefungen und andere Kreditübertragungen

Die MFIs melden folgende Positionen im Einklang mit Teil 6 von Anhang I:

1.
Die Nettostromgrößen von während des Berichtszeitraums durchgeführten Kreditverbriefungen und anderen Kreditübertragungen;
2.
Der Bestand zum Quartalsende im Hinblick auf alle Kredite, für die das MFI als Servicer in einer Verbriefung tätig wird;
3.
Bei Anwendung des „International Accounting Standard 39” (IAS 39) oder ähnlichen nationalen Rechnungslegungsvorschriften den Bestand zum Quartalsende im Hinblick auf Kredite, die mittels einer Verbriefung veräußert und nicht aus der Bilanz ausgebucht worden sind.

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