Artikel 3 VO (EG) 2009/262
Anforderungen an Interoperabilität und Leistung
Modus-S-Betreiber gewährleisten, dass die Radarelektronikkomponenten ihrer Modus-S-Abfragesysteme, die einen operationellen Abfragecode verwenden:
- 1.
- die Verwendung von SI-Codes und II-Codes gemäß den in Anhang I Ziffer 1 genannten ICAO-Bestimmungen unterstützen;
- 2.
- den II/SI-Code-Betrieb gemäß den Anforderungen in Anhang III unterstützen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.