Artikel 3 VO (EG) 2009/262

Anforderungen an Interoperabilität und Leistung

Modus-S-Betreiber gewährleisten, dass die Radarelektronikkomponenten ihrer Modus-S-Abfragesysteme, die einen operationellen Abfragecode verwenden:

1.
die Verwendung von SI-Codes und II-Codes gemäß den in Anhang I Ziffer 1 genannten ICAO-Bestimmungen unterstützen;
2.
den II/SI-Code-Betrieb gemäß den Anforderungen in Anhang III unterstützen.

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