Artikel 6 VO (EG) 2009/262
Zugehörige Verfahren für Flugsicherungsorganisationen
Flugsicherungsorganisationen verwenden keine Daten von Modus-S-Abfragesystemen, die in der Zuständigkeit eines Drittlandes betrieben werden, wenn die Abfragecodezuweisung nicht koordiniert wurde.
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