Artikel 6 VO (EG) 2009/262

Zugehörige Verfahren für Flugsicherungsorganisationen

Flugsicherungsorganisationen verwenden keine Daten von Modus-S-Abfragesystemen, die in der Zuständigkeit eines Drittlandes betrieben werden, wenn die Abfragecodezuweisung nicht koordiniert wurde.

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