Artikel 2 VO (EG) 2009/288
Zielgruppe
Zielgruppe der in Artikel 103ga der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Beihilfe sind Kinder, die regelmäßig eine von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats verwaltete oder anerkannte schulische Einrichtung besuchen.
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