Artikel 6 VO (EG) 2009/436
Gegenstand
Mit diesem Titel werden die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 hinsichtlich der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes im Weinsektor festgelegt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.