ANHANG III VO (EG) 2009/436

Traubenerntemeldung [gemäß Artikel 8]

(Betrifft die vor der Erzeugungsmeldung verkauften oder gelieferten Erzeugnisse)

g.U.: geschützte Ursprungsbezeichnung; g.g.A.: geschützte geografische Angabe.

Empfänger Art der an einen Weinbereiter verkauften oder an eine Genossenschaftskellerei gelieferten Erzeugnisse (hl oder 100 kg)
Trauben und/oder Traubenmost für Wein
Mit g.U. Mit g.g.A. Rebsortenwein ohne g.U./g.g.A. Ohne g.U./g.g.A. Sonstiger Wein
rot weiß rot weiß rot weiß rot weiß rot weiß

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