ANHANG IV VO (EG) 2009/436

Erzeugungsmeldung [gemäß Artikel 9]

g.U. — geschützte Ursprungsbezeichnung; g.g.A. — geschützte geografische Angabe; r/r — rot/rosé: w — weiß.

A.
Angaben zur Person des Meldepflichtigen(1)

B.
Aufbewahrungsort der Erzeugnisse

Kategorie der verwendeten Erzeugnisse(2)

Name und Anschrift der Lieferanten und Bezugnahme auf das Lieferdokument

(Begleitdokument oder anderes)

Ertragsrebfläche, von der die verwendeten Erzeugnisse stammen

Trauben

(hl oder 100 kg)

Seit Beginn des Wirtschaftsjahres gewonnener Wein und Bestände anderer Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Meldung

(in hl)

Mit g.U. Mit g.g.A. Rebsortenwein ohne g.U./g.g.A. Ohne g.U./g.g.A. Sonstige(3)
Traubenmost(4) Wein(5) Traubenmost(4) Wein(5) Traubenmost(4) Wein(5) Traubenmost(4) Wein(5) Traubenmost Wein(5)
r/r w r/r w r/r w r/r w r/r w r/r w r/r w r/r w r/r w r/r w

Fußnote(n):

(1)

Bei den Genossenschaftskellereien wird das Verzeichnis derjenigen Mitglieder, die ihre ganze Ernte abliefern, von dem der übrigen Mitglieder getrennt erstellt.

(2)

Trauben, Traubenmost (konzentrierter Traubenmost, rektifiziertes Traubenmostkonzentrat oder teilweise vergorener Traubenmost), Jungwein.

(3)

Diese Rubrik umfasst sämtliche in den anderen Spalten nicht erfasste Erzeugnisse des Wirtschaftsjahres sowie Bestände an konzentriertem Traubenmost und rektifiziertem Traubenmostkonzentrat zum Zeitpunkt der Meldung. Die Mengen werden nach Erzeugniskategorien aufgeführt.

(4)

Einschließlich teilweise vergorener Traubenmost, ausschließlich konzentrierter Traubenmost und rektifiziertes Traubenmostkonzentrat.

(5)

Einschließlich Jungwein.

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