ANHANG V VO (EG) 2009/436

Meldung der Wein- und Traubenmostbestände [gemäß Artikel 11]

am 31. Juli (in hl)

Meldepflichtiger: … Lagerort des Erzeugnisses: …
Kategorie der Erzeugnisse Gesamtbestände Davon Rot- und Roséwein Davon Weißwein Bemerkungen
Wein
1.
Bestände bei den Erzeugern:

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)(1)

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)(2)

Rebsortenwein ohne g.U./g.g.A.

Wein ohne g.U./g.g.A.(3)

sonstiger Wein(4)

Insgesamt
2.
Bestände bei den Händlern:

a)
Wein mit Ursprung in der Gemeinschaft:

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)(1)

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)(2)

Rebsortenwein ohne g.U./g.g.A.

Wein ohne g.U./g.g.A(3)

b)
Wein mit Ursprung in Drittländern

Insgesamt
3.
Zusammen (1+2)
Traubenmost
1.
Bestände bei den Erzeugern:

konzentrierter Traubenmost

rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

sonstiger Traubenmost(5)

Insgesamt
2.
Bestände bei den Händlern:

konzentrierter Traubenmost

rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

sonstiger Traubenmost(5)

Insgesamt
3.
Zusammen (1+2)

Fußnote(n):

(1)

Einschließlich Qualitätswein b.A.

(2)

Einschließlich Tafelwein mit geografischer Angabe.

(3)

Einschließlich Tafelwein ohne geografische Angabe.

(4)

Diese Rubrik umfasst sämtliche in den vorhergehenden Zeilen nicht erfasste Weine. Die Mengen werden nach Erzeugniskategorien aufgeführt.

(5)

Einschließlich Traubenmost, teilweise vergorener Traubenmost und teilweise gegorener Traubenmost aus eingetrockneten Weintrauben.

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