Artikel 5 VO (EG) 2009/443
Begünstigung
Bei der Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen zählt jeder neue Personenkraftwagen mit spezifischen CO2-Emissionen von weniger als 50 g CO2/km als:
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3,5 Fahrzeuge im Jahr 2012;
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3,5 Fahrzeuge im Jahr 2013;
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2,5 Fahrzeuge im Jahr 2014;
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1,5 Fahrzeuge im Jahr 2015;
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1 Fahrzeug ab 2016.
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