Artikel 5 VO (EG) 2009/443

Begünstigung

Bei der Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen zählt jeder neue Personenkraftwagen mit spezifischen CO2-Emissionen von weniger als 50 g CO2/km als:

3,5 Fahrzeuge im Jahr 2012;

3,5 Fahrzeuge im Jahr 2013;

2,5 Fahrzeuge im Jahr 2014;

1,5 Fahrzeuge im Jahr 2015;

1 Fahrzeug ab 2016.

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