Anlage 13 VO (EG) 2009/606

Vorschriften für die Behandlung von Wein mit aus Aspergillus niger gewonnenem Chitosan und für die Behandlung von Wein mit aus Aspergillus niger gewonnenem Chitin-Glucan

Anwendungsbereiche:

a)
Verringerung des Gehalts an Schwermetallen, insbesondere Eisen, Blei, Kadmium, Kupfer,
b)
Vermeidung der Eisentrübung und der Kupfertrübung,
c)
Verringerung etwaiger Schadstoffe, insbesondere Ochratoxin A,
d)
Verringerung der Populationen unerwünschter Mikroorganismen, insbesondere der Brettanomyces, ausschließlich durch Behandlung mit Chitosan.

Vorschriften:

Die zu verwendenden Dosen werden nach vorherigem Versuch bestimmt. Die Verwendungshöchstdosis darf folgende Werte nicht übersteigen:

100 g/hl für die Anwendungen unter den Buchstaben a und b,

500 g/hl für die Anwendung unter Buchstabe c,

10 g/hl für die Anwendung unter Buchstabe d.

Das Geläger wird mit physikalischen Mitteln entfernt.

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