Anlage 15 VO (EG) 2009/606
Vorschriften für die Säuerung durch Behandlung mit Kationenaustauschern
Durch die Behandlung mit Kationenaustauschern (nachstehend „die Behandlung” ) soll eine Erhöhung der titrierbaren Säure und des tatsächlichen Säuregrads (Senkung des pH-Werts) durch physikalische Extraktion eines Teils der Kationen mit Hilfe eines Kationenaustauschers erreicht werden. Vorschriften:- 1.
- Die Behandlung erfolgt mit im sauren Zyklus regenerierten Kationenaustauscherharzen.
- 2.
- Die Behandlung muss sich auf die überschüssigen Kationen beschränken.
- 3.
- Um die Bildung von Most- oder Weinfraktionen zu vermeiden, ist die Behandlung kontinuierlich unter linearer Zugabe von behandelten Erzeugnissen zu den Ausgangserzeugnissen durchzuführen.
- 4.
- Alternativ kann das Harz in erforderlicher Menge direkt in den Behälter gegeben werden und dann mit jeder geeigneten physikalischen Methode getrennt werden.
- 5.
- Die Durchführung der gesamten Behandlung obliegt einem Önologen oder einem qualifizierten Techniker.
- 6.
- Über die Behandlung muss gemäß Artikel 185c Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 Buch geführt werden.
- 7.
- Die Kationenharze müssen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, den zu deren Durchführung erlassenen EU- und nationalen Vorschriften sowie den Analysevorschriften in Anlage 4 dieses Anhangs entsprechen. Ihre Verwendung darf nicht zu übermäßigen Änderungen des physikalisch-chemischen Aufbaus und der sensorischen Eigenschaften des Mosts oder des Weins führen, und es müssen die Grenzwerte in Nummer 3 der Monografie „Kationenaustauscherharze” des von der OIV veröffentlichten Internationalen Kodex der Önologie eingehalten werden.
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