Anlage 23 VO (EG) 2009/606

Vorschriften für die Verwendung von Filterplatten mit Zeolith Y-Faujasiten

Durch die Verwendung von Filterplatten mit Zeolith Y-Faujasiten bei der Filtration soll der Gehalt von Geruchsbeeinträchtigungen verursachenden Haloanisolen bis unter die Wahrnehmungsgrenze gesenkt werden. Vorschriften:
a)
Das Verfahren ist bei geklärten Weinen anzuwenden;
b)
die Filterplatten sind vor der Filtration zu reinigen und zu desinfizieren;
c)
Zeolith Y-Faujasite sind gemäß den Vorgaben des Internationalen Önologischen Kodex zu verwenden.

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