Anlage 24 VO (EG) 2009/606

Vorschriften für die Behandlung von Wein mit Kaliumpolyaspartat

Durch den Zusatz von Kaliumpolyaspartat zu Weinen soll die Weinsteinstabilisierung unterstützt werden. Vorschriften:
a)
Die optimale Dosis von Kaliumpolyaspartat zur Stabilisierung von Weinen, auch solchen mit einer hohen Weinsteininstabilität, darf 10 g/hl nicht überschreiten. Bei einer höheren Dosis würde die Stabilisierung durch Kaliumpolyaspartat (KPA) nicht verbessert, und in einigen Fällen könnte die Trübung von Weinen verstärkt werden;
b)
bei Rotweinen mit hoher kolloidaler Instabilität wird empfohlen, zuvor eine Behandlung mit Bentonit vorzunehmen;
c)
Kaliumpolyaspartat ist gemäß den Vorgaben des Internationalen Önologischen Kodex zu verwenden.

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