Anlage I VO (EG) 2009/606
Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgehalts an Schwefeldioxid, wenn es die Witterungsverhältnisse erforderlich machen
Jahr | Mitgliedstaat | Weinanbaufläche(n) | Betreffende Weine | |
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1. | 2000 | Deutschland | Alle Weinanbauflächen des deutschen Hoheitsgebiets | Alle Weine aus im Jahr 2000 geernteten Trauben |
2. | 2006 | Deutschland | Die Weinanbauflächen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz | Alle Weine aus im Jahr 2006 geernteten Trauben |
3. | 2006 | Frankreich | Die Weinanbauflächen der Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin | Alle Weine aus im Jahr 2006 geernteten Trauben |
4. | 2013 | Deutschland | Die Weinanbauflächen des abgegrenzten Gebiets der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mosel” und der geschützten geografischen Angaben „Landwein der Mosel” , „Landwein der Ruwer” , „Landwein der Saar” und „Saarländischer Landwein” | Alle Weine aus im Jahr 2013 geernteten Trauben |
5. | 2014 | Deutschland | Die Weinanbauflächen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz | Alle Weine aus im Jahr 2014 geernteten Trauben |
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