Anlage I VO (EG) 2009/606

Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgehalts an Schwefeldioxid, wenn es die Witterungsverhältnisse erforderlich machen

Jahr Mitgliedstaat Weinanbaufläche(n) Betreffende Weine
1. 2000 Deutschland Alle Weinanbauflächen des deutschen Hoheitsgebiets Alle Weine aus im Jahr 2000 geernteten Trauben
2. 2006 Deutschland Die Weinanbauflächen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz Alle Weine aus im Jahr 2006 geernteten Trauben
3. 2006 Frankreich Die Weinanbauflächen der Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin Alle Weine aus im Jahr 2006 geernteten Trauben
4. 2013 Deutschland Die Weinanbauflächen des abgegrenzten Gebiets der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mosel” und der geschützten geografischen Angaben „Landwein der Mosel” , „Landwein der Ruwer” , „Landwein der Saar” und „Saarländischer Landwein” Alle Weine aus im Jahr 2013 geernteten Trauben
5. 2014 Deutschland Die Weinanbauflächen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz Alle Weine aus im Jahr 2014 geernteten Trauben

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