ANHANG II VO (EG) 2009/642
MESSUNGEN
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1.
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Messung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand
Bei der Messung der Leistungsaufnahme gemäß Anhang I Teil 1 sind die folgenden Bedingungen einzuhalten:- a)
- Die Messungen erfolgen unter Verwendung eines zuverlässigen, genauen und reproduzierbaren Messverfahrens, das dem anerkannten Stand der Messtechnik Rechnung trägt.
- b)
- Zustand der Fernsehgeräte bei der Messung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand:
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Fernsehgeräte ohne obligatorisches Menü: Die Leistungsaufnahme gemäß Nummer 1 und 2 wird im Ein-Zustand des Fernsehgeräts wie vom Hersteller geliefert gemessen, d. h. die Helligkeitseinstellungen am Fernsehgerät müssen so sein, wie sie vom Hersteller für den Nutzer vorgenommen wurden.
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Fernsehapparate mit obligatorischem Menü: Die Leistungsaufnahme gemäß Nummer 1 und 2 wird im „Heim-Zustand” gemessen.
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Videomonitore ohne obligatorisches Menü: Der Videomonitor wird an einen geeigneten Signalempfänger angeschlossen. Die Leistungsaufnahme gemäß Nummer 1 und 2 wird im Ein-Zustand des Fernsehgeräts wie vom Hersteller geliefert gemessen, d. h. die Helligkeitseinstellungen am Videomonitor müssen so sein, wie sie vom Hersteller für den Nutzer vorgenommen wurden. Die Leistungsaufnahme des Signalempfängers ist für die Messung der Leistungsaufnahme des Videomonitors im Ein-Zustand nicht von Belang.
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Videomonitore mit obligatorischem Menü: Der Videomonitor wird an einen geeigneten Signalempfänger angeschlossen. Die Leistungsaufnahme gemäß Nummer 1 und 2 wird im „Heim-Zustand” ermittelt.
- c)
- Allgemeine Bedingungen:
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Die Messungen erfolgen bei einer Umgebungstemperatur von 23 °C +/– 5 °C.
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Die Messungen werden unter Verwendung eines dynamischen Sendeinhalt-Videosignals vorgenommen, das typische Fernsehinhalte darstellt. Gemessen wird die durchschnittliche Leistungsaufnahme über einen ununterbrochenen Zeitraum von zehn Minuten.
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Die Messungen erfolgen, nachdem das Fernsehgerät sich zunächst mindestens eine Stunde lang im Aus-Zustand und unmittelbar danach mindestens eine Stunde lang im Ein-Zustand befand; sie werden innerhalb von höchstens drei Stunden im Ein-Zustand abgeschlossen. Das entsprechende Videosignal wird während der gesamten Dauer des Betriebs im Ein-Zustand angezeigt. Bei Fernsehgeräten, bei denen bekanntermaßen innerhalb einer Stunde eine Stabilisierung erfolgt, können die genannten Zeiträume verringert werden, wenn belegt werden kann, dass die resultierenden Messwerte um höchstens 2 % von den Ergebnissen abweichen, die bei Einhaltung der hier genannten Zeiträume erzielt würden.
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Die Messunsicherheit darf bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 2 % betragen.
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Bei den Messungen ist die automatische Helligkeitsregelung, sofern diese Funktion vorhanden ist, auszuschalten. Falls die Funktion vorhanden ist, aber nicht ausgeschaltet werden kann, muss das Licht bei den Messungen mit einer Intensität von mindestens 300 Lux unmittelbar in den Umgebungslichtsensor einfallen.
- 2.
- Messung der Leistungsaufnahme im Bereitschafts-/Aus-Zustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb
Bei der Messung der Leistungsaufnahme gemäß Anhang I Teile 2 und 3 sind die folgenden Bedingungen ausnahmslos einzuhalten: Die Leistungsaufnahme gemäß Teil 2 Nummer 1 Buchstaben a und b, Teil 2 Nummer 2 Buchstaben a und b, Teil 3 Nummer 1 Buchstabe d und Teil 3 Nummer 2 Buchstabe c wird mithilfe eines zuverlässigen, genauen und reproduzierbaren Messverfahrens ermittelt, das dem anerkannten Stand der Technik Rechnung trägt.- 3.
- Messung der Spitzenluminanz
Bei der Messung der Spitzenluminanz gemäß Anhang I Teil 4 sind die folgenden Bedingungen einzuhalten:- a)
- Die Messungen erfolgen unter Verwendung eines zuverlässigen, genauen und reproduzierbaren Messverfahrens, das dem anerkannten Stand der Messtechnik Rechnung trägt.
- b)
- Die Messungen der Spitzenluminanz werden mit einem Leuchtdichtemesser vorgenommen, der die Luminanz in einem Bildschirmabschnitt mit einem vollständig (100 %) weißen Bild ermittelt, der Teil eines Vollbildschirm-Testmusters ist, welches nicht die durchschnittliche Leuchtdichte überschreitet, bei der im System zur Steuerung der Bildschirmluminanz eine Leistungsbeschränkung erfolgt.
- c)
- Die Messungen des Luminanzverhältnisses werden so vorgenommen, dass der Messpunkt des Leuchtdichtemessers auf dem Bildschirm beim Umschalten zwischen den in Anhang I Teil 4 genannten Betriebszuständen nicht beeinträchtigt wird.
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