Artikel 5 VO (EG) 2009/669

Liste der benannten Eingangsorte

Die Mitgliedstaaten führen für jedes der in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse eine stets aktuelle Liste der benannten Eingangsorte und veröffentlichen diese im Internet. Die Mitgliedstaaten teilen die Internetadressen dieser Listen der Kommission mit.

Die Kommission nimmt zu Informationszwecken Links zu diesen Listen in ihre Website auf.

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