Artikel 3 ACER (VO (EG) 2009/713)
Zusammensetzung
Die Agentur besteht aus
- a)
- einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 13 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt,
- b)
- einem Regulierungsrat, der die in Artikel 15 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt,
- c)
- einem Direktor, der die in Artikel 17 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt, und
- d)
- einem Beschwerdeausschuss, der die in Artikel 19 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt.
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