Artikel 121 VO (EG) 2009/73

Einführung der Direktzahlungen

In den neuen Mitgliedstaaten außer Bulgarien, Kroatien und Rumänien werden die Direktzahlungen nach folgendem Schema eingeführt, in dem die Steigerungsstufen als Prozentsatz der Höhe dieser Zahlungen in den anderen als den neuen Mitgliedstaaten ausgedrückt sind:

60 % im Jahr 2009,

70 % im Jahr 2010,

80 % im Jahr 2011,

90 % im Jahr 2012,

100 % ab dem Jahr 2013.

In Bulgarien und Rumänien werden die Direktzahlungen nach folgendem Schema eingeführt, in dem die Steigerungsstufen als Prozentsatz der Höhe dieser Zahlungen in den anderen als den neuen Mitgliedstaaten ausgedrückt sind:

35 % im Jahr 2009,

40 % im Jahr 2010,

50 % im Jahr 2011,

60 % im Jahr 2012,

70 % im Jahr 2013,

80 % im Jahr 2014,

90 % im Jahr 2015,

100 % ab dem Jahr 2016.

In Kroatien werden die Direktzahlungen nach folgendem Schema eingeführt, in dem die Steigerungsstufen als Prozentsatz der Höhe dieser Zahlungen in den anderen als den neuen Mitgliedstaaten ausgedrückt sind:

25 % im Jahr 2013,

30 % im Jahr 2014,

35 % im Jahr 2015,

40 % im Jahr 2016,

50 % im Jahr 2017,

60 % im Jahr 2018,

70 % im Jahr 2019,

80 % im Jahr 2020,

90 % im Jahr 2021,

100 % ab dem Jahr 2022.

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