Artikel 135 VO (EG) 2009/73
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Tabakregionen
Für die Mitgliedstaaten, in denen die Tabakerzeuger in den Jahren 2000, 2001 und 2002 eine Beihilfe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 des Rates vom 30. Juni 1992 über die gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak(1) erhielten, steht ab dem Haushaltsjahr 2011 ein Betrag von 484000000 EUR zusätzliche Gemeinschaftshilfe für Maßnahmen in Tabak erzeugenden Gebieten im Rahmen der aus dem ELER finanzierten Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 215 vom 30.7.1992, S. 70.
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