Artikel 136 VO (EG) 2009/73

Mittelübertragung an den ELER

Die Mitgliedstaaten können spätestens am 1. August 2009 beschließen, ab dem Haushaltsjahr 2011 einen gemäß Artikel 69 Absatz 7 zu berechnenden Betrag für die Gemeinschaftsförderung im Rahmen der Programmplanung für die ländliche Entwicklung und Finanzierung durch den ELER zur Verfügung zu stellen, statt Artikel 69 Absatz 6 Buchstabe a in Anspruch zu nehmen.

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