Artikel 7 VO (EG) 2009/78

EG-Typgenehmigungszeichen

Jedes Frontschutzsystem, das nach dieser Verordnung im Wege einer Typgenehmigung für ein Fahrzeug hinsichtlich des Anbaus eines Frontschutzsystems oder einer Typgenehmigung für ein Frontschutzsystem, das als selbstständige technische Einheit in den Verkehr gebracht werden soll, genehmigt ist, muss den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen; ihm wird ein EG-Typgenehmigungszeichen nach den Bestimmungen des Anhangs IV erteilt, das anzubringen ist.

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