ANHANG II VO (EG) 2009/78

Muster der vom Hersteller vorzulegenden Beschreibungsbogen

Teil 1

Beschreibungsbogen zur EG-Typgenehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich des Fußgängerschutzes

Teil 2

Beschreibungsbogen zur EG-Typgenehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich des Anbaus eines Frontschutzsystems

Teil 3

Beschreibungsbogen zur EG-Typgenehmigung von Frontschutzsystemen, die als selbstständige technische Einheiten in Verkehr gebracht werden sollen

TEIL 1

Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie in Frage kommen, zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Beigefügte Zeichnungen müssen in geeignetem Maßstab gehalten und ausreichend detailliert sein und das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein. Fotografien müssen genügend Einzelheiten erkennen lassen. Sind Funktionen der Systeme, Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuert, so sind Angaben zu den Leistungsmerkmalen der elektronischen Steuerungen zu machen.

0.
ALLGEMEINES

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):

0.2. Typ:

0.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden):

0.3. Kennzeichen zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden(*)(1):

0.3.1. Anbringungsstelle dieser Kennzeichen:

0.4. Fahrzeugklasse(**):

0.5. Name und Anschrift des Herstellers:

0.8. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):

0.9. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:

1.
ALLGEMEINE BAUMERKMALE DES FAHRZEUGS

1.1. Fotografien und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs:

1.6. Lage und Anordnung der Antriebsmaschine:

9.
AUFBAU

9.1. Art des Aufbaus:

9.2. Werkstoffe und Bauart:

9.23. Fußgängerschutz:

9.23.1. Ausführliche Beschreibung — mit Fotos und/oder Zeichnungen — der Frontteile des Fahrzeugs (außen und innen), ihrer Bauweise, Abmessungen, Bezugslinien und verwendeten Werkstoffe. Diese Beschreibung enthält Angaben zu allen vorhandenen aktiven Schutzeinrichtungen.

TEIL 2

Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie in Frage kommen, zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Beigefügte Zeichnungen müssen in geeignetem Maßstab gehalten und ausreichend detailliert sein und das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein. Fotografien müssen genügend Einzelheiten erkennen lassen. Werden in den Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten Spezialwerkstoffe verwendet, so sind Angaben zu ihren Eigenschaften zu machen.

0.
ALLGEMEINES

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):

0.2. Typ:

0.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden):

0.3. Kennzeichen zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden(*)(1):

0.3.1. Anbringungsstelle dieser Kennzeichen:

0.4. Fahrzeugklasse(**):

0.5. Name und Anschrift des Herstellers:

0.7. Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens:

0.8. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):

0.9. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:

1.
ALLGEMEINE BAUMERKMALE DES FAHRZEUGS

1.1. Fotografien und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs:

2.
MASSEN UND ABMESSUNGEN (in kg und mm) (gegebenenfalls auf Zeichnungen verweisen)

2.8. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand nach Angabe des Herstellers:

2.8.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen (Größt- und Kleinstwert):

9.
AUFBAU

9.1. Art des Aufbaus:

9.24. Frontschutzsystem

9.24.1. Allgemeine Anordnung (Zeichnungen oder Fotografien), mit Angabe von Lage und Befestigung des Frontschutzsystems:

9.24.2. Zeichnungen und/oder Fotografien von eventuell vorhandenen Lufteinlassgittern, Kühlergrill, Verzierungen, Plaketten, Emblemen und Aussparungen sowie sonstigen als kritisch anzusehenden Außenkanten und Teilen der Außenfläche (z. B. Beleuchtungseinrichtungen). Sind die in Satz 1 genannten Teile nicht kritisch, dürfen zu Dokumentationszwecken ersatzweise Fotos beigefügt werden, die, falls erforderlich, durch Maßangaben und/oder Text ergänzt sind:

9.24.3. Vollständige Angaben zu den erforderlichen Befestigungsteilen und ausführliche Anleitung für den Anbau mit Angabe der Anzugsdrehmomente:

9.24.4. Zeichnung der Stoßfänger:

9.24.5. Zeichnung der Bodenlinie an der Fahrzeugfront:

TEIL 3

Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie in Frage kommen, zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Beigefügte Zeichnungen müssen in geeignetem Maßstab gehalten und ausreichend detailliert sein und das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein. Fotografien müssen genügend Einzelheiten erkennen lassen. Werden in den Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten Spezialwerkstoffe verwendet, so sind Angaben zu ihren Eigenschaften zu machen.

0.
ALLGEMEINES

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):

0.2. Typ:

0.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden):

0.5. Name und Anschrift des Herstellers:

0.7. Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens:

0.8. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):

0.9. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:

1.
BESCHREIBUNG DES FRONTSCHUTZSYSTEMS

1.1. Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen):

1.2. Anleitung für Montage und Anbau mit Angabe der Anzugsdrehmomente:

1.3. Liste der Fahrzeugtypen, an die das Frontschutzsystem angebaut werden kann:

1.4. Einschränkungen der Verwendung und Bedingungen für den Anbau:

Fußnote(n):

(*)

Enthalten die Kennzeichen zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Beschreibung des Typs des Fahrzeugs, Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit, die Gegenstand dieses Beschreibungsbogens sind, nicht relevant sind, werden diese Zeichen in den Unterlagen durch das Symbol „?” dargestellt (z. B. ABC??123??).

(1)

Nicht Zutreffendes streichen (falls mehr als eine Angabe zutrifft, kann es sein, dass nichts gestrichen werden muss).

(**)

Zur Definition der Fahrzeugklassen siehe Anhang II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.