ANHANG III VO (EG) 2009/79

Vorgeschriebene Prüfungen für flüssigen Wasserstoff führende Bauteile mit Ausnahme von Behältern

ART DER PRÜFUNG
BAUTEIL Druckprüfung Prüfung auf äußere Dichtheit Dauerprüfung Funktionsprüfung Prüfung auf Korrosionsbeständigkeit Prüfung auf Beständigkeit gegen trockene Hitze Prüfung auf Alterung durch Ozoneinwirkung Temperaturzyklusprüfung Druckzyklusprüfung Prüfung auf Wasserstoffverträglichkeit Prüfung auf Dichtheit des Sitzes
Druckentlastungsvorrichtungen
Ventile
Wärmetauscher
Kraftstofffüll einrichtungen
Druckregler
Sensoren
Biegsame Kraftstoff leitungen

Vorbehaltlich besonderer Vorschriften für Wasserstoff führende Bauteile sind flüssigen Wasserstoff führende Bauteile mit Ausnahme von Behältern für die Typgenehmigung folgenden Prüfungen zu unterziehen:

a)
Druckprüfung: Mit dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Wasserstoff führendes Bauteil einem höheren Druck als dem Betriebsdruck des Bauteils standhält. Das Wasserstoff führende Bauteil darf keine sichtbaren Undichtigkeiten, Verformungen, Brüche oder Risse aufweisen, wenn der Druck bis zu einem vorgegebenen Niveau erhöht wird.
b)
Prüfung auf äußere Dichtheit: Mit dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass aus dem Wasserstoff führenden Bauteil kein Wasserstoff austritt. Das Wasserstoff führende Bauteil darf keine Anzeichen von Porosität aufweisen.
c)
Dauerprüfung: Mit dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass das Wasserstoff führende Bauteil seine Funktion über einen längeren Zeitraum zuverlässig erfüllen kann. Das Bauteil muss dabei eine bestimmte Zahl von Prüfzyklen mit bestimmten Drücken und Temperaturen durchlaufen. Unter einem Prüfzyklus ist ein normales Betriebsspiel (d. h. ein Öffnen und Schließen) des Bauteils zu verstehen.
d)
Betriebsprüfung: Mit dieser Prüfung ist die Betriebszuverlässigkeit des Wasserstoff führenden Bauteils nachzuweisen.
e)
Prüfung auf Korrosionsbeständigkeit: Mit dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass das Wasserstoff führende Bauteil korrosionsbeständig ist. Hierzu wird das Bauteil mit bestimmten Chemikalien in Kontakt gebracht.
f)
Prüfung auf Beständigkeit gegen trockene Hitze: Mit dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Wasserstoff führendes Bauteil aus nichtmetallischem Werkstoff gegen hohe Temperaturen beständig ist. Hierzu wird es Luft ausgesetzt, deren Temperatur der höchsten Betriebstemperatur des Bauteils entspricht.
g)
Prüfung auf Alterung durch Ozoneinwirkung: Mit dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Wasserstoff führendes Bauteil aus nichtmetallischem Werkstoff gegen Alterung durch Ozoneinwirkung beständig ist. Hierzu wird es Luft mit hohem Ozongehalt ausgesetzt.
h)
Temperaturzyklusprüfung: Mit dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Wasserstoff führendes Bauteil gegen starke Temperaturwechsel unempfindlich ist. Hierzu wird es einer Temperaturzyklusprüfung von bestimmter Dauer unterzogen, bei der die Temperatur von der niedrigsten Betriebstemperatur auf die höchste Betriebstemperatur angehoben wird.
i)
Druckzyklusprüfung: Mit dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass das Wasserstoff führende Bauteil gegen starke Druckschwankungen unempfindlich ist. Hierzu wird es innerhalb kurzer Zeit einer Änderung des Drucks vom atmosphärischen Druck bis zum höchstzulässigen Betriebsdruck und anschließend zurück zum atmosphärischen Druck ausgesetzt.
j)
Prüfung auf Wasserstoffverträglichkeit: Mit dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass ein aus metallischem Werkstoff gefertigtes Wasserstoff führendes Bauteil (wie ein Zylinder oder Ventil) nicht für Wasserstoffversprödung anfällig ist. Wasserstoff führende Bauteile, die häufig wechselnder Belastung ausgesetzt sind, müssen so beschaffen sein und eingesetzt werden, dass es nicht zu örtlicher Materialermüdung kommt und keine Ermüdungsrisse in der Struktur entstehen und sich ausbreiten.
k)
Prüfung auf Dichtheit des Sitzes: Mit dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Wasserstoff führendes das Bauteil nach Einbau in ein Wasserstoffsystem leckagefrei ist.

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