Artikel 10 VO (EG) 2009/80

Besondere Vorschriften für Mutterunternehmen

(1) Ein Mutterunternehmen darf — vorbehaltlich der Gegenseitigkeit gemäß Absatz 2 — ein konkurrierendes CRS nicht diskriminieren, indem es sich weigert, diesem auf Verlangen gleichermaßen zügig dieselben Daten über Flug- und Fahrpläne, Tarife und Kapazitätsangebot seiner eigenen Verkehrsprodukte zu übermitteln, die es für das eigene CRS bereitstellt, oder seine Verkehrsprodukte durch ein fremdes CRS zu vertreiben oder eine Buchung durch ein konkurrierendes CRS für seine durch das eigene CRS vertriebenen Verkehrsprodukte gleichermaßen zügig anzunehmen oder zu bestätigen. Das Mutterunternehmen ist nur verpflichtet, Buchungen gemäß seinen Tarifen und Bedingungen anzunehmen und zu bestätigen.

(2) Ein konkurrierendes CRS darf sich nicht weigern, die Daten über Flug- und Fahrpläne, Tarife und Kapazitätsangebot der Verkehrsprodukte eines Mutterunternehmens in seine Datenbank aufzunehmen, und es lädt und bearbeitet Daten mit gleicher Sorgfalt und Zügigkeit, wie es diese seinen übrigen Kunden und abonnierten Nutzern in irgendeinem Markt gewährt, und lediglich mit den Einschränkungen, die durch das von einzelnen teilnehmenden Verkehrsunternehmen gewählte Eingabeverfahren bedingt sind.

(3) Das Mutterunternehmen ist nicht verpflichtet, in diesem Zusammenhang Kosten zu übernehmen, außer für die Wiedergabe der bereitzustellenden Daten und für angenommene Buchungen. Die an ein CRS zu zahlende Buchungsgebühr für eine angenommene Buchung, die gemäß Absatz 1 vorgenommen wurde, muss sich nach der Gebühr richten, die für gleichwertige Transaktionen von demselben CRS gegenüber anderen teilnehmenden Verkehrsunternehmen erhoben wird.

(4) Ein Mutterunternehmen darf weder unmittelbar noch mittelbar zugunsten seines eigenen CRS diskriminieren, indem es die Benutzung eines bestimmten CRS durch einen abonnierten Nutzer unmittelbar oder mittelbar mit der Zahlung einer Provision oder sonstigen Vorteilen oder Nachteilen für den Verkauf seiner Verkehrsprodukte verknüpft.

(5) Ein Mutterunternehmen darf weder unmittelbar noch mittelbar zugunsten seines eigenen CRS diskriminieren, indem es verlangt, dass ein abonnierter Nutzer für den Verkauf oder für die Ausstellung von Beförderungsdokumenten für unmittelbar oder mittelbar von ihm selbst angebotene Verkehrsprodukte ein bestimmtes CRS benutzt.

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