Artikel 1 VO (EG) 2009/880
In Anhang I Teil III Abschnitt III der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 werden die laufenden Nummern 10, 14, 28, 31, 101 und 103 des Anhangs 7 ( „WTO-Zollkontingente, die von den zuständigen Stellen der Gemeinschaft zu eröffnen sind” ) durch die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten entsprechenden Kontingente ersetzt.
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