Artikel 12 VO (EG) 2009/891
Verarbeiter von Zucker industrielle Einfuhr
Abweichend von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2006 können Einfuhrlizenzen für Zucker — industrielle Einfuhr nur von Verarbeitern im Sinne von Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 967/2006 beantragt werden, auch wenn solche Verarbeiter noch nicht im Handel mit Drittländern tätig waren.
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