Artikel 2 VO (EG) 2009/976

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen in Teil A des Anhangs zu Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 der Kommission(1).

Ferner gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1.
Die „Anfangsbetriebsfähigkeit” ist die Fähigkeit eines Netzdienstes, volle Funktionalität bereitzustellen, ohne die Dienstqualität gemäß den Bestimmungen in Anhang I dieser Verordnung oder Zugang zu dem Dienst für alle Benutzer über das Geo-Portal INSPIRE zu garantieren;
2.
„Leistung” ist das Mindestniveau, ab dem ein Ziel als erreicht angesehen werden kann, und verdeutlicht, wie schnell eine Anfrage innerhalb eines INSPIRE-Netzdienstes bearbeitet werden kann;
3.
„Kapazität” ist die Höchstmenge gleichzeitiger Dienstanfragen, die mit garantierter Leistung bearbeitet werden;
4.
„Verfügbarkeit” ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Netzdienst zur Verfügung steht;
5.
„Antwortzeit” ist die Zeit, die es dauert, bis im Mitgliedstaat am Standort des Dienstes das erste Byte des Ergebnisses ausgegeben wird;
6.
„Dienstanfrage” ist eine einzelne Anfrage an eine Operation eines INSPIRE-Netzdienstes;
7.
„INSPIRE-Metadatenelement” ist ein Metadatenelement im Sinne von Teil B des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 oder von Anhang V Teil B, von Anhang VI Teil B und von Anhang VII Teil B der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission(2);
8.
„Veröffentlichen” ist die Operation, um INSPIRE-Metadatenelemente von Ressourcen im Suchdienst einzufügen, zu löschen oder zu aktualisieren;
9.
„Natürliche Sprache” ist eine Sprache, die von Menschen gesprochen, geschrieben oder gebärdet wird, um zu kommunizieren;
10.
„Sammeln” ist eine Operation, um INSPIRE-Metadatenelemente von Ressourcen aus einem Quell-Suchdienst zu ziehen und die Metadaten dieser Ressourcen im Ziel-Suchdienst zu erstellen, zu löschen oder zu aktualisieren;
11.
„Kartenebene” ist eine grundlegende Einheit geografischer Informationen, die nach EN ISO 19128 als Karte von einem Server angefordert werden kann;
12.
„Direktzugriffs-Download” ist ein Downloaddienst, der auf Basis einer Suchanfrage Zugriff zu den Geo-Objekten in Geodatensätzen gewährt.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 326 vom 4.12.2008, S. 12.

(2)

Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (ABl. L 323 vom 8.12.2010, S. 11).

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