Artikel 3 VO (EG) 2009/976
Anforderungen an Netzdienste
Die Netzdienste müssen den Anforderungen an die Qualität der Dienste nach Anhang I entsprechen.
Ferner sollen die folgenden Netzdienste Folgendem entsprechen:
- a)
- die Suchdienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in Anhang II;
- b)
- die Darstellungsdienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in Anhang III;
- c)
- die Downloaddienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in den Anhängen I und IV;
- d)
- die Transformationsdienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in den Anhängen I und V.
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