Artikel 1 VO (EG) 93/3063
Von den zuständigen Behörden anerkannte Imkerverbände, die jährliche Maßnahmenprogramme zur Verbesserung der Vermarktungsbedingungen und Förderung des Absatzes von Qualitätshonig durchführen, haben Anspruch auf eine Beihilfe für die Erzeugung von Honig in einer für die kleineren Inseln des Ägäischen Meeres typischen Qualität mit einem hohen Anteil an Thymianhonig.
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