Artikel 15 VO (EG) 93/3448
Die Kommission wird von einem Verwaltungsausschuß für „horizontale Fragen des Handels mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, die nicht unter Anhang II fallen” , (nachstehend „Ausschuß” genannt) unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.
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