Artikel 18 VO (EG) 93/3448
Die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung dieser Verordnung an die Änderungen der Verordnungen über die gemeinsamen Marktorganisationen im Bereich der Landwirtschaft mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der derzeitigen Regelung werden nach dem Verfahren des Artikels 16 erlassen.
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