Artikel 4 VO (EG) 94/1017

Um Prämienansprüche zu erwerben, muß jeder Erzeuger einen Antrag einreichen, in dem insbesondere die Art der beantragten Ansprüche präzisiert wird und dem folgendes beigefügt ist:

ein Entwicklungsplan für die extensive Haltung von Mutterkühen und/oder Schafen und/oder Ziegen, aus dem die zuständige Behörde schließen kann, daß die Umwidmung innerhalb der vorgesehenen Fristen abgeschlossen sein wird und daß die maximale Besatzdichte nach Artikel 3 Absatz 2 eingehalten wird,

die Verpflichtung, die umgewidmeten Flächen zugunsten der extensiven Viehhaltung zu nutzen,

eine Erklärung, aus der hervorgeht, daß der Erzeuger die Bedingungen für die Zuerkennung der Prämienansprüche zur Kenntnis genommen hat.

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