Artikel 4 VO (EG) 94/1017
Um Prämienansprüche zu erwerben, muß jeder Erzeuger einen Antrag einreichen, in dem insbesondere die Art der beantragten Ansprüche präzisiert wird und dem folgendes beigefügt ist:
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ein Entwicklungsplan für die extensive Haltung von Mutterkühen und/oder Schafen und/oder Ziegen, aus dem die zuständige Behörde schließen kann, daß die Umwidmung innerhalb der vorgesehenen Fristen abgeschlossen sein wird und daß die maximale Besatzdichte nach Artikel 3 Absatz 2 eingehalten wird,
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die Verpflichtung, die umgewidmeten Flächen zugunsten der extensiven Viehhaltung zu nutzen,
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eine Erklärung, aus der hervorgeht, daß der Erzeuger die Bedingungen für die Zuerkennung der Prämienansprüche zur Kenntnis genommen hat.
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