ANHANG V VO (EG) 94/1091

GEMEINSAME VERFAHREN FÜR DIE BELAUBUNGS-/ BENADELUNGSERHEBUNG AUF DEN DAUERBEOBACHTUNGSFLÄCHEN

I.
Allgemeines

Die Erhebung ist auf allen Dauerbeobachtungsflächen vorzunehmen. Die erste gemeinsame Erhebung ist vor dem Sommer 1996 abzuschließen. Es wird zwar empfohlen, die Belaubungs-/Benadelungserhebung in den nachstehend genannten Zeitabschnitten im Sommer 1995 und Winter 1995/96 vorzunehmen, doch kann eine Ausdehnung der Erhebung über zwei Jahre gestattet werden. Die Erhebung wird alle zwei Jahre auf jeder Fläche wiederholt. Die nachstehenden technischen Einzelheiten beruhen auf den Ergebnissen der Sachverständigengruppen für Blattanalyse des ICP-Forests. Es wird auf die von dieser Sachverständigengruppe erarbeiteten Arbeitsanweisungen (1993) Bezug genommen.

II.
Erhebungsverfahren

II.1.
Zeitpunkt der Probenahme

Bei sommergrünen Arten (einschließlich Lärchen) muß die Probenahme nach der vollen Ausbildung des Laubkleids und vor der herbstlichen Verfärbung und Alterung erfolgen. Bei immergrünen Arten muß die Probenahme während der winterlichen Vegetationsruhe erfolgen. Die Mitgliedstaaten legen für jede Region und innerhalb jeder Region für das Flachland bzw. Gebirge den Zeitraum fest, der sich für die Probenahmen und Analysen der einzelnen Arten am besten eignet und halten diesen Zeitraum ein.

II.2.
Auswahl der Bäume

Alle zwei Jahre werden von jeder auf der Probefläche vertretenen Hauptbaumart mindestens 5 Bäume beprobt. Bei der Auswahl der für die Probenahme erforderlichen Bäume ist folgendes zu beachten:

zur Kronenansprache herangezogene Bäume dürfen nicht beprobt werden, um einen Blattverlust durch aufeinanderfolgende Probenahmen zu vermeiden;

falls sich die Vitalitätserhebung auf die Bäume einer Teilfläche beschränkt, sind die Blattproben von Bäumen auf der restlichen Beobachtungsfläche zu nehmen. Ist keine Teilfläche abgegrenzt, so ist auf Bäume in der Pufferzone zurückzugreifen. In diesem Fall sind die in der Pufferzone für Probenahmen gewählten Bäume mit besonderen Nummern zu versehen (vgl. Anhang VII);

die Bäume gehören zu den vorherrschenden oder herrschenden Klassen (Wald mit geschlossenem Kronendach) bzw. weichen nicht mehr als 20 % von der Durchschnittshöhe ab (Wald mit offenem Kronendach);

die Bäume befinden sich in der Nähe von Stellen, an denen Bodenproben zur Analyse entnommen werden; es ist jedoch darauf zu achten, daß die Hauptwurzeln der Probebäume nicht durch die Entnahme von Bodenproben beschädigt wurden;

die Bäume sind für den durchschnittlichen Blatt-/Nadelverlust auf der Fläche repräsentativ (Abweichung von ± 5 %);

die Bäume sind für den Gesundheitszustand der Fläche repräsentativ.

In den folgenden Jahren werden stets dieselben Bäume beprobt; die Bäume sind zu numerieren. Bei Arten mit kleiner Krone und zu geringer jährlicher Benadelung (oder Belaubung) ist es zulässig (aber nicht empfehlenswert), erforderlichenfalls zwischen zwei Probegruppen von jeweils 5 Bäumen abzuwechseln, sofern die Gefahr besteht, daß die Probebäume geschädigt werden. Jede Probegruppe muß den vorstehend genannten Anforderungen genügen. Die Probenahme betrifft nur die Hauptbaumarten der Gemeinschaft (vgl. Anhang VII Nummer 15). Vor der Probenahme ist der Kronenzustand der ausgewählten Bäume zu beurteilen (vgl. Anhang III), wobei entweder die bereits bestehende Nummer oder die speziell erteilte Nummer zu verwenden ist.

II.3.
Allgemeine Angaben

Folgende Angaben sind zu vermerken:

Flächennummer,

Datum der Probenahme und der Analyse,

Baumart.

II.4.
Auswahl und Menge der Blätter und Nadeln

Auf der Probefläche dürfen keine Bäume gefällt werden, da dies das Probenahmeverfahren für Blätter oder Nadeln beeinflussen könnte. Wichtig ist, daß sich die beprobten Blätter oder Nadeln unter voller Lichteinwirkung entwickelt haben. Für die Beurteilung der Nährstoffversorgung eignet sich im allgemeinen der jüngste Nadel- /Blattjahrgang immergrüner Arten am besten; für eine Reihe von Stoffen ist es jedoch aufschlußreich, die Stoffkonzentration in älteren Nadeljahrgängen mit der von Nadeln zu vergleichen, die im laufenden Jahr gebildet wurden. Die Blatt- oder Nadelproben sind im oberen Kronendrittel zu nehmen, jedoch nicht an den Terminaltrieben bei den Nadelbäumen; in Beständen mit klar abgrenzbaren Quirlen empfiehlt es sich, Proben zwischen dem 7. und den 15. Quirl zu nehmen. Bei sommergrünen Arten sind die im laufenden Jahr gebildeten Blätter oder Nadeln zu beproben. Bei immergrünen Arten empfiehlt es sich, sowohl die im laufenden Jahr als auch die im Vorjahr gebildeten Blätter bzw. Nadeln zu beproben. Bei allen Arten ist darauf zu achten, daß die Proben voll ausgereifte Blätter oder Nadeln betreffen, namentlich bei Arten mit mehreren Austrieben pro Jahr (z. B. Pinus halepensis, Pseudotsuga menziesii, Eucalyptus sp., Quercus sp.). Bei Larix sp. und Cedrus sp. werden die Proben an den letztjährigen Kurztrieben genommen. Bei der Probenahme ist allgemein so zu verfahren, daß die Probebaumgruppe alle Expositionen umfaßt. Erforderlichenfalls ist es zulässig, bei jedem Baum der Probegruppe verschiedene Expositionen zu beproben. An besonderen Standorten, die deutlich von einer Exposition bestimmt werden (z. B. Steilhänge oder starker Wind aus einer vorherrschenden Richtung) wird nur eine Exposition beprobt, und zwar stets dieselbe. In diesem Fall ist die jeweilige Exposition zu vermerken. Zur Analyse der wichtigsten Stoffe sowie von Fe, Mn, Zn und Cu sollten je beprobte Altersstufe 30 g frische Nadeln oder Blätter verwendet werden. Je nach Bedarf der nationalen Analyseverfahren oder zwecks Aufbewahrung von Proben für spätere Untersuchungen können die Mitgliedstaaten umfangreichere Blattproben nehmen.

II.5.
Probenahmeverfahren

Da keine Bäume gefällt werden dürfen, kann u. a. je nach Art und Größe der Bestände jedes geeignete Probenahmeverfahren verwendet werden, sofern es nicht zu einer Kontamination der Probe, einer schweren Schädigung der Bäume oder einer Gefährdung des Probenahmeteams führt.

II.6.
Behandlung der Proben vor dem Versand an die Analyselabors

Mindestens fünf Bäume jeder auf der Fläche vorhandenen Hauptbaumart werden beprobt. Die fünf Proben werden einzeln in Beuteln aufbewahrt; eine Mischprobe entsteht durch das Mischen der fünf Proben zu gleichen Teilen (werden die fünf Bäume einzeln analysiert, so wird für jeden Stoff der Durchschnittswert ermittelt). Bei Laubhölzern kann es angezeigt sein, die Blätter von den Zweigen (bzw. bei bestimmten Arten sogar die kleinen Blätter von der Achse) abzustreifen; bei den Nadeln ist dies jedoch nicht erforderlich. Die Triebe des laufenden Jahres und die Vorjahrestriebe werden in gesonderten Beutelnaufbewahrt. Es empfiehlt sich, perforierte Beutel aus hochdichtem Polyethylen zu verwenden. Soweit möglich, werden die Proben in einem sauberen Raum getrocknet und in perforierten Polyethylenbeuteln kühl gelagert. Jede Probe ist sorgfältig und deutlich zu kennzeichnen (Wald, Flächennummer, Art, Alter der Nadeln usw.), bevor sie zur Analyse an ein Laboratorium versandt wird. Diese Kennzeichnung ist an der Außenseite des Beutels (mit unauslöschbarer Tinte unmittelbar auf dem Beutel oder durch Befestigung eines Etiketts) anzubringen. Es empfiehlt sich, diese Angaben außerdem mit unauslöschbarer Tinte auf einem Papieretikett im Beutelinnern anzubringen. Dieses Etikett sollte gefaltet werden, um eine Kontamination der Blätter oder Nadeln durch die Tinte zu vermeiden.

II.7.
Behandlung vor der Analyse

Zur intensiven und fortgesetzten Überwachung der Dauerbeobachtungsfläche und der Triebe des laufenden Jahres empfiehlt es sich, die Masse von 100 Blättern bzw. 1000 Nadeln ebenso zu bestimmen wie die Masse der Triebe. Die Blattstiele brauchen nicht abgeschnitten werden, bei zusammengesetzten Blättern empfiehlt es sich jedoch, die kleinen Blätter von der Achse abzustreifen, sofern dies nicht bereits im Wald geschehen ist. Eine Kontamination durch gepuderte Plastikhandschuhe ist zu vermeiden. Die Proben brauchen nicht systematisch gewaschen werden, in Gebieten mit hoher Luftverschmutzung oder in Küstennähe ist dies jedoch zu empfehlen. Die Proben sind in Wasser ohne Zusätze zu waschen. Die Proben sind in einem Trockenschrank bei höchstens 80 °C mindestens 24 Stunden zu trocknen. Beim Ablösen der Nadeln von den Zweigen wird mit derselben Vorsicht verfahren wie beim Abstreifen der kleinen Blätter von ihrer Achse. Die getrockneten Proben werden zu einem feinen, möglichst homogenen Pulver zermahlen. Je nach Baumart werden immer einige Fasern zurückbleiben; dies ist nicht weiter störend, sofern es sich nur um kleine Fasern handelt und das Pulver vor Entnahme der Analyseproben sorgfältig gemischt wird. Zur Bestimmung des Gehalts an Mn, Fe, Cu, Al und Pb ist sicherzustellen, daß das Mahlwerk die Proben nicht kontaminiert. Zu diesem Zweck können trockene Zellulosefasern gemahlen und vor und nach dem Mahlvorgang auf diese Stoffe hin untersucht werden.

II.8.
Chemische Analysen

Bei den einzelnen Stoffen wird jeweils nur der Gesamtgehalt bestimmt. In den Arbeitsanweisungen für die Probenahme und Analyse von Blättern und Nadeln der Sachverständigengruppe für Blattanalysen des ICP-Forests sind Modellverfahren für die Analyse der verschiedenen Blattparameter beschrieben. Jeder Mitgliedstaat kann seine nationalen Verfahren anwenden. Allerdings ist der nach nationalen Verfahren ermittelte Gesamtstoffgehalt mit dem für Standardreferenzproben nachgewiesenen Gehalt zu vergleichen. Bei der Belaubungs-/Benadelungserhebung wird zwischen obligatorisch und fakultativ zu analysierenden Parametern unterschieden (vgl. nachstehende Liste). Parameter:
Obligatorische AnalyseFakultative Analyse

Stickstoff (N)

Schwefel (S)

Phosphor (P)

Calcium (Ca)

Magnesium (Mg)

Kalium (K)

Natrium (Na)

Zink (Zn)

Mangan (Mn)

Eisen (Fe)

Kupfer (Cu)

Blei (Pb)

Aluminium (Al)

Bor (B)

Den Mitgliedstaaten steht es frei, einen Teil oder die Gesamtheit der fakultativen Parameter oder zusätzliche Parameter zu analysieren.

II.9.
Datenübermittlung

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission das einschlägige Datenmaterial für die einzelnen Flächen und verwenden hierfür einheitliche Formblätter (vgl. Anhang VII, Formblätter 5a, 5b und 5c).

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