ANHANG VI VO (EG) 94/1091

GEMEINSAME VERFAHREN FÜR MESSUNGEN VON ZUWACHSVERÄNDERUNGEN AUF DEN DAUERBEOBACHTUNGSFLÄCHEN

I.
Allgemeines

Die ersten Messungen sind zwischen 1994 und 1996 auf allen Dauerbeobachtungsflächen vorzunehmen. Die Messungen der Wachstumsparameter umfassen zwei Teilbereiche:

regelmäßige Messungen von Baumparametern,

Baumringanalyse durch Zuwachsbohrkerne und Stammscheiben (fakultativ).

Die periodischen Messungen werden während der Vegetationsruhe 1999-2000 sowie anschließend alle fünf Jahre auf jeder Dauerbeobachtungsfläche wiederholt. Die Probenahmen und Analysen von Zuwachsbohrkernen und Stammscheiben können einmalig, und zwar vorzugsweise während der Einrichtung der Fläche oder im Anschluß daran durchgeführt werden. Die nachfolgenden technischen Einzelheiten beruhen auf den Ergebnissen der Sachverständigengruppe für Zuwachs des ICP-Forests. Es wird Bezug genommen auf die von dieser Sachverständigengruppe erarbeiteten Arbeitsanweisungen. Die hier beschriebenen Verfahren eignen sich nicht für Maquis und vergleichbare Vegetationsformen.

II.
Erhebungsverfahren

II.1.
Zeitpunkt der Messungen

Die Messungen sollten während der Vegetationsruhe erfolgen.

II.2.
Auswahl der Probebäume

Die Untersuchung ist grundsätzlich an allen Bäumen der gesamten Fläche vorzunehmen. Bei besonders starkem Baumbestand (z. B. dichte Bestände) kann eine Teilfäche für die Baumansprache (z. B. Kronenansprache und Zuwachsmessungen) vorgesehen sein. In diesem Fall sind alle Bäume der Teilfläche zu untersuchen. Die Teilfläche sollte zum Zeitpunkt der Erhebung ausreichend groß sein, um zuverlässige Schätzungen des Bestandzuwachses während der gesamten Meßperiode zu ermöglichen. Die genaue Größe dieser Teilfläche ist zu bestimmen und mitzuteilen.

II.3.
Verfahren

Regelmäßige Messungen. Die Bäume der Teilfläche/Fläche sind alle fünf Jahre zu messen. Baumringanalyse (Zuwachsbohrkerne und Stammscheiben). Da die Entnahme von Zuwachsbohrkernen sich auf andere Meßergebnisse auswirken kann, sind diese Proben an Bäumen außerhalb der Fläche zu nehmen. Da Bäume für die Gewinnung von Stammscheiben gefällt werden müssen, sollten die Bäume in möglichst großer Entfernung von der Fläche ausgewählt werden, damit ihre Entnahme nicht die Probebäume auf der Fläche beeinträchtigt. Gleichzeitig müssen die Probebäume für die Bäume der Fläche repräsentativ sein. Soweit möglich, sollte auf Bäume zurückgegriffen werden, die im Zuge normaler Bewirtschaftungsmaßnahmen gefällt werden.

II.4.
Allgemeine Angaben

Folgende Angaben sind zu vermerken:

Flächennummer,

Datum der Probenahme und der Analyse,

Baumnummer.

II.5.
Zu analysierende Parameter

Obligatorische ParameterFakultative Parameter
Regelmäßige Messungen

Baumart

Brusthöhendurchmesser (Bhd)

Informationen über Bewirtschaftungsmaßnahmen

Rinde

Baumhöhe

Kronenhöhe

Kronenbreite

Volumenschätzungen

Jahresringanalyse

Ringbreite

Geschichte des Baumdurchmessers unter der Rinde in Fünfjahresabständen

Grundflächen- und Volumenschätzung

Den Mitgliedstaaten steht es frei, einen Teil oder die Gesamtheit der fakultativen Parameter oder zusätzliche Parameter zu analysieren. Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, sich ihrer nationalen Regeln und Verfahren zu bedienen. Verfahrensvorschläge und Einzelheiten zu Meßverfahren sind in dem Kapitel Zuwachs der Arbeitsanweisungen der Sachverständigengruppe für Zuwachs des ICP-Forests beschrieben.

II.6.
Datenübermittlung

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jährlich das einschlägige Datenmaterial für die einzelnen Flächen und verwenden hierfür einheitliche Formblätter (vgl. Anhang VII, Formblätter 6a, 6b, 6c und 6d).

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