ANHANG VIIb VO (EG) 94/1091

ERLÄUTERUNGEN ZUR ÜBERMITTLUNG DER ALLGEMEINEN ANGABEN ÜBER DIE ANGEWANDTEN ERHEBUNGSVERFAHREN UND DER ERGEBNISSE DER AUSWERTUNG/INTERPRETATION AUF EINZELSTAATLICHER EBENE

I.
Allgemeines

Neben den Daten mit den Ergebnissen der intensiven Überwachung des Ökosystems der Wälder wird von den Mitgliedstaaten eine Unterlage mit allgemeinen Angaben über die angewandten Erhebungsmethoden (Datenbegleitbericht — DBB) und ein jährlicher Bericht über den Stand der Auswertung/Interpretation der Ergebnisse auf einzelstaatlicher Ebene (Jahresbericht) erstellt und der Kommission übermittelt. Der DBB besteht aus zwei Teilen mit einer Beschreibung der tatsächlich angewandten Methoden der Probenahme, der verwendeten Ausrüstung, der Analyse und Auswertung usw. (siehe Absatz II.1) und Angaben über aufgetretene Ausnahmen und Störungen (siehe Absatz II.2). Ab 1997 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission jährlich einen Bericht über den Stand der Auswertung/Interpretation der Ergebnisse auf einzelstaatlicher Ebene mit

Informationen über die Ergebnisse der einzelstaatlichen Zentralstelle selbst,

einer (aktualisierten) Beschreibung der einzelstaatlichen Auswertungsverfahren,

einer Zusammenfassung der Ergebnisse auf einzelstaatlicher Ebene,

Angabe einschlägiger Veröffentlichungen der einzelstaatlichen Zentralstelle oder anderer beteiligter Einrichtungen auf nationaler oder internationaler Ebene.

Nähere Empfehlungen zur Auswertung und Interpretation der Ergebnisse auf einzelstaatlicher Ebene enthält Absatz III.

II.
Datenbegleitbericht

II.1.
Beschreibung der tatsächlich angewandten Methoden

Dieser Teil des DBB beschreibt die tatsächlich angewandten Methoden der Probenahme, der verwendeten Ausrüstung, der Analyse und Auswertung usw. mit folgenden Einzelheiten:

Methoden der Erhebung/Probenahme

Viele Erhebungen der intensiven Überwachung der Waldökosysteme bieten weitgehenden Spielraum bei der verwendeten Ausrüstung, der Probetiefe, der Zeit und Intensität der Erhebung. Deshalb sind die tatsächlich angewandte Ausrüstung, Tiefe, Zeit und Häufigkeit der Erhebungen/Probenahmen sowie die durchgeführten Probenahmen einschließlich Lagerung und Transport näher zu beschreiben. Kontrollmessungen sind gegebenenfalls kurz darzustellen.

Methoden für die Analyse und die Berechnung der Ergebnisse

Hinsichtlich der Analyse der Proben sind nähere Angaben über die Vorbereitung und die angewandten Analysemethoden zu machen. Bei den meisten Erhebungen werden bestimmte Methoden für die Vorbereitung und Analyse der Proben empfohlen. Sofern andere Methoden herangezogen wurden, sind diese genau zu beschreiben, einschließlich möglicher (Neu)Berechnungen der gewonnenen Daten. Kontrollmessungen (Teilnahme an Ringtests usw.) sind gegebenenfalls kurz darzustellen. Für die allgemeinen Angaben zur Datenauswertung können die DBB-Fragebogen herangezogen werden, die vom koordinierenden Institut für intensive Waldüberwachung der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden der Sachverständigengruppe von ICP Forests (UN/ECE) ausgearbeitet wurden. Die anhand dieser Fragebogen übermittelten Informationen bleiben so lange gültig, bis andere Methoden angewandt werden. Etwaige Änderungen bei den angewandten Methoden der Erhebung, des Transports und der Analyse sind besonders sorgfältig zu vermerken und zu belegen. Regionale Unterschiede (z.B. verschiedene Labors für die Analysen) sind genau anzugeben und im einzelnen zu erläutern.

II.2.
Aufgetretene Ausnahmen und Störungen (jährlicher DBB)

Neben den allgemeinen Angaben zu den angewandten Methoden in den DBB-Fragebogen sind etwa aufgetretene Schwierigkeiten, Ausnahmen, Störungen und Validationsprobleme bei den jährlich übermittelten Daten zu beschreiben.

Ausnahmen und Störungen

Ausnahmesituationen und erhebliche Störungen zum normalen Verfahren sind näher zu beschreiben und zu belegen in einem jährlichen DBB, der zusammen mit den betreffenden Daten der Kommission übermittelt wird.

Datenvalidierung und -management

Die angewandten Verfahren zur Datenqualitätskontrolle einschließlich Ablehnung von Daten (Plausibilitätstest) sowie zur Überprüfung der Kohärenz der einzelstaatlichen Datenreihen sind anzugeben. Bei unvollständigen Daten können in bestimmten Fällen Schätzungen anhand der Ergebnisse anderer Quellen vorgenommen werden. Geschätzte Daten sind als solche zu kennzeichnen und die herangezogenen Hypothesen genau zu belegen.

III.
Jahresbericht über den Stand der Auswertung/Interpretation der Ergebnisse auf einzelstaatlicher Ebene

Dieser Bericht zeigt den Stand der Auswertung/Interpretation der Ergebnisse auf einzelstaatlicher Ebene mit den folgenden Einzelinformationen:

Allgemeines

Die Mitgliedstaaten nehmen eine Auswertung und Interpretation ihrer Erhebungsdaten vor. Es steht ihnen frei, welche Verfahren sie dabei im einzelnen anwenden und der Kommission mitteilen. Hierzu ist jedoch folgendes zu beachten:

Auswertung und Interpretation der Einzelerhebungen

Sofern Ergebnisse aus früheren Erhebungen vorliegen, sollte möglichst die längerfristige Tendenz bestimmt werden. Die Ergebnisse der einzelnen Erhebungen sind zu überprüfen und denen anderer (vergleichbarer) Erhebungen aus dem (betreffenden) Gebiet/Land gegenüberzustellen. Unterschiede und Übereinstimmungen sind zu vermerken und gegebenenfalls die Unterschiede auszuwerten. Einschlägige Daten anderer Quellen können zur Erklärung bestimmter Parameterverhältnisse herangezogen werden.

Integrierte Auswertung und Interpretation

Nach Abschluß der Einzelerhebungen kann eine integrierte Auswertung vorgenommen werden. Die einzelstaatliche Zentralstelle erfaßt alle Erhebungsergebnisse und Auswertungsberichte und koordiniert deren integrierte Auswertung und Interpretation auf nationaler Ebene.

Auswertung und Interpretation anhand externer Daten

Die Erkenntnisse aus der integrierten Auswertung und Interpretation sind mit Ergebnissen anderer Quellen zu vergleichen und zu überprüfen. Unterschiede und Übereinstimmungen sind aufzuzeigen und soweit möglich zu erklären.

IV.
Zeitplan für die Übermittlung des Datenbegleitberichts und des Berichts über den Stand der Bewertung/Interpretation

IV.1.
Datenbegleitbericht

Die ausgefüllten DBB-Fragebogen sind der Kommission zusammen mit den ersten Erhebungen zu übermitteln. Bei späteren Änderungen der Methoden sind diese mitzuteilen. Die Beschreibung aufgetretener Störungen und Ausnahmen ist der Kommission jeweils mit den jährlichen Erhebungsdaten zu übermitteln.

IV.2.
Bericht über den Stand der Auswertung/Interpretation

Der Bericht über den Stand der Auswertung und Interpretation auf einzelstaatlicher Ebene ist der Kommission jährlich bis spätestens 31. Dezember zu übermitteln.

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